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Müssen KI-Fotos und KI-Videos jetzt gekennzeichnet werden? Was der EU AI Act ab August 2026 bedeutet

Ab dem 2. August 2026 gilt: Wer KI-generierte Bilder oder Videos veröffentlicht, die echt wirken könnten, muss sie sichtbar als KI-Inhalt kennzeichnen. Das regelt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung.

Wichtig für dich:
Echte Fotos und Videos mit normaler Bearbeitung, also Retusche, Farbkorrektur oder Hintergrundbereinigung, fallen nicht darunter, auch wenn dabei KI-Funktionen mitlaufen. Betroffen ist nur Material, das vollständig oder im Kern von einer KI erzeugt wurde.

Verantwortlich ist, wer das Bild veröffentlicht, nicht das Tool, mit dem es entstand.

Bei Verstößen sieht die Verordnung Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für ein mittelständisches Unternehmen ist das realistische Risiko eher die Abmahnung durch Wettbewerber oder ein Vertrauensverlust bei Kunden.

Ich bin Elisabeth Boves, Inhaberin von Schwarzekreide media, und arbeite seit über 8 Jahren mit Unternehmen in NRW.
Ich verfolge das Thema, weil es direkt meine Arbeit und die meiner Kunden betrifft.
Dieser Beitrag ordnet die Regeln ein, ersetzt aber keine Rechtsberatung.
Bei konkreten Fällen frag im Zweifel eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei.
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Elisabeth Boves
Schwarzekreide Media

Was der EU AI Act ab August 2026 konkret verlangt

Die Kennzeichnungspflicht steht in Artikel 50 der KI-Verordnung und gilt EU-weit ab dem 2. August 2026.
Sie unterscheidet, wie ein Inhalt entstanden ist und ob er jemanden täuschen könnte.
Genau diese Unterscheidung entscheidet, ob dich die Pflicht überhaupt betrifft.

Was laut dem EU AI ACT Kennzeichnungspflichtig ist

Kennzeichnungspflichtig:

Bilder / Fotos / Videos die real wirken sollen und könnten

Deepfakes

Alles was eine echte Situation suggeriert

Gilt für die Darstellung von Menschen, Gesichter, Produkte, Orte und Situationen

Kennzeichnen musst du Content, der von einer KI generiert wurde und real wirken könnte.
Der Kern der Regelung ist die Täuschungsgefahr.
Sobald ein Bild oder Video eine echte Situation suggeriert, obwohl sie so nie stattgefunden hat, greift die Pflicht.

Konkret betrifft das vor allem Deepfakes, also KI-erzeugtes oder manipuliertes Bild-, Ton- oder Videomaterial, das reale Personen, Objekte oder Ereignisse täuschend echt nachbildet.

Der Begriff ist bewusst weit gefasst. Es geht nicht nur um Gesichter oder Personen, auch Produkte, Orte oder Situationen können erfasst sein.

Eine praxisnahe Faustregel: Kennzeichne, wenn das Bild fotorealistisch wirkt und eine reale Situation suggeriert, wenn es eine Kaufentscheidung beeinflusst (etwa ein KI-generiertes Produktbild oder ein vermeintliches Ergebnisbild) oder wenn es wie ein Beleg aussieht.

Was nicht unter die Kennzeichnungspflicht der EU AI ACT fällt

Nicht Kennzeichnungspflichtig:

Einfache Retusche mit KI

Illustrationen, Comics, Grafiken

Hier liegt für Foto- und Videoarbeit die Entwarnung. Normale Bearbeitung ist nicht kennzeichnungspflichtig.
Belichtung, Farbe, Kontrast, Retusche, Entrauschen, das Entfernen kleiner Störer, all das bleibt ohne Label, auch wenn moderne Programme wie Lightroom oder Photoshop dafür KI-Funktionen nutzen.
Die Pflicht greift erst, wenn ein Bild im Kern von einer KI generiert wurde, nicht wenn ein echtes Foto KI-gestützt optimiert wird.

Auch klar erkennbare Illustrationen, Cartoons oder offensichtlich stilisierte Grafiken sind in der Regel entbehrlich, weil hier keine Täuschungsgefahr besteht.

Denn niemand hält eine Comic-Grafik für ein echtes Foto. In diesen Fällen ist eine Kennzeichnung oft nicht zwingend, kann aus Transparenzgründen aber trotzdem sinnvoll sein.

Eine Grauzone bleibt bei generativen Eingriffen, die über reine Korrektur hinausgehen, etwa wenn du per generativer Füllung größere Bildteile hinzufügst, die so nie da waren. Hier ist die Lage noch nicht abschließend geklärt. Bisher gibt es im europäischen Raum keine bekannten Bußgeldverfahren oder Gerichtsentscheidungen zur Kennzeichnungspflicht, und viele Detailfragen werden erst durch kommende Leitlinien und Rechtsprechung geschärft. Im Zweifel gilt: lieber kennzeichnen.

Wie die Kennzeichnung aussehen muss

Das wichtigste: Entscheidend ist, dass ein Mensch die Kennzeichnung sieht.

Ein verstecktes Wasserzeichen oder ein Eintrag in den Metadaten reicht für Betreiber nicht aus. Der Hinweis gehört sichtbar an den Inhalt, vergleichbar mit dem TV-Hinweis „Werbung“.

Artikel 50 trennt dabei zwei Ebenen:

1. Ebene: Maschinenlesbar

Die maschinenlesbare Markierung, also unsichtbare Wasserzeichen und Metadaten, wie sie etwa Adobe Content Credentials oder Google SynthID automatisch einbetten, ist Aufgabe der KI-Anbieter.

2. Ebene: Für den Menschen

Eine gesetzlich vorgeschriebene Standardformulierung gibt es bisher nicht. (Stand Juni 2026)
Gängig sind schlichte Varianten wie „KI-generiert“ als Bildunterschrift oder sichtbares Label.

Die EU arbeitet parallel an einem einheitlichen Icon und einem Verhaltenskodex, der die praktische Umsetzung konkretisiert.

KI content EU AI Act Kennzeichnung

Wer haftet, wenn du KI-Bilder postest...

Die Verantwortung liegt bei dem, der veröffentlicht!

Wenn deine Marketingabteilung ein KI-Bild über Midjourney oder ein anderes Tool erzeugt und es auf der Unternehmensseite einsetzt, ist das Unternehmen als Betreiber in der Pflicht, nicht das Tool.

Das gilt auch, wenn die KI-Inhalte von einer Agentur oder einem Dienstleister stammen.

Wer KI-Inhalte veröffentlicht, trägt die Verantwortung, auch wenn die KI von Dritten kam. 

Content Credentials als Herkunftsnachweis

In allen Fotos von Schwarzekreide Media werden Content Credentials hinterlegt. So kann zum Beispiel direkt auf LinkedIN oben Links sichtbar gemacht werden: Das Foto ist echt.

Wer auf Nummer sicher gehen will, dokumentiert die Herkunft seiner Bilder aktiv. Der Standard dafür heißt C2PA, bekannt unter dem Namen Content Credentials.

Damit werden Aufnahmen kryptografisch signiert:
Kamera, Zeitpunkt und Bearbeitungsschritte werden manipulationssicher hinterlegt.
Adobe hat Content Credentials in Lightroom und Photoshop integriert, einzelne Kameramodelle von Leica, Sony, Canon und Nikon können das bereits direkt bei der Aufnahme.

Für dich als Unternehmen ist das mehr als nur ein technisches Detail.
Es ist ein Nachweis, dass dein Bild echt ist und keine KI-Erfindung.

Eine lückenlose Herkunftskette zeigt: Das ist eine echte Aufnahme, dokumentiert von der Kamera bis zum fertigen Bild.

In einer Welt, in der laut Untersuchungen zwischen 40 und 75 Prozent der Menschen KI-Bilder nicht mehr von echten Fotos unterscheiden können, wird dieser Nachweis zum Argument.

Fazit:

Echte Fotos und Videos mit normaler Bearbeitung brauchen kein KI-Label, vollständig KI-generierte Inhalte, die real wirken, dagegen schon.

Verantwortlich ist immer, wer veröffentlicht. Wer auf echte Aufnahmen mit dokumentierter Herkunft setzt, umgeht die Kennzeichnungsfrage komplett und gewinnt zusätzlich Vertrauen, statt es zu riskieren.

Häufige Fragen

Reicht es, den KI-Hinweis in die Metadaten zu schreiben?

Nein.

Für ALLE, die Inhalte veröffentlichen, muss die Kennzeichnung für Menschen sichtbar sein. Ein Eintrag allein in den Metadaten oder ein unsichtbares Wasserzeichen genügt nicht. Der Hinweis gehört sichtbar an den Inhalt, etwa als Bildunterschrift.

Was passiert, wenn ich KI-Bilder ungekennzeichnet auf LinkedIn poste?

Die Verordnung sieht Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.

Für ein mittelständisches Unternehmen ist das realistische Risiko eher eine Abmahnung durch Wettbewerber oder ein Vertrauensschaden bei Kunden.

Bisher sind allerdings noch keine konkreten Verfahren in der EU bekannt.

Gilt das auch für meine Aufträge mit internationalen Kunden?

Ja, sobald die Inhalte in der EU veröffentlicht oder für EU-Bürger zugänglich sind.

Der Geltungsbereich des EU AI Act ist weit gefasst und hängt nicht am Unternehmenssitz, sondern daran, wo die Inhalte ankommen.